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   LG Bielefeld, 14.02.2007 - 25 O 105/06   

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https://dejure.org/2007,15743
LG Bielefeld, 14.02.2007 - 25 O 105/06 (https://dejure.org/2007,15743)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 14.02.2007 - 25 O 105/06 (https://dejure.org/2007,15743)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 14. Februar 2007 - 25 O 105/06 (https://dejure.org/2007,15743)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Wirksamkeit des durch eine private Krankenversicherung erklärten Rücktritts von einem Krankenversicherungsvertrag; Versicherungsvertragsrechtliche Anforderungen an die Qualifizierung von objektiv unrichtigen Antworten auf Gesundheitsfragen durch ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 16
    Keine vorvertragliche Anzeigepflicht bei Gendefekten. Mit Anmerkung: Simon Kubiak

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Wirksamkeit des durch eine private Krankenversicherung erklärten Rücktritts von einem Krankenversicherungsvertrag; Versicherungsvertragsrechtliche Anforderungen an die Qualifizierung von objektiv unrichtigen Antworten auf Gesundheitsfragen durch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2007, 636
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.05.1988 - IVa ZR 158/87

    Leistungspflicht einer Versicherung bei Falschbeantwortung von Fragen nach dem

    Auszug aus LG Bielefeld, 14.02.2007 - 25 O 105/06
    Allerdings ist nicht jede frühere gesundheitliche Störung im Befinden des künftigen Versicherungsnehmers und nicht jede der Beschwerden, die Anlass zur Einschaltung von Ärzten gegeben hat, im Sinne dieser Zweifelsregel geeignet, einen Versicherer zu veranlassen, den Abschluss eines Krankenversicherungsvertrages abzulehnen oder sich nur auf einen Vertrag mit erhöhten Prämien oder mit Versicherungsausschlüssen einzulassen (BGH NJW-RR 1988, 1049, 1050; BGH NJW-RR 2001, 234, 235; OLG Hamm R+S 1994, 281).

    Liegt die Gefahrerheblichkeit des erfragten, aber nicht mitgeteilten Umstandes nicht auf der Hand - ist die Gesundheitsstörung also nicht als besonders leicht einzuordnen - so kann der Versicherer das geltend gemachte Fehlen von Gefahrerheblichkeit nur dadurch prozessual wirksam bestreiten, dass er sich dazu äußert, von welchen Grundsätzen er bei seiner Risikoprüfung ausgeht (st. Rspr. Vgl. BGH NJW-RR 1988, 1049, 1050; BGH NJW-RR 2001, 324, 325).

  • BGH, 18.09.2000 - II ZR 365/98

    Einbringung von Sacheinlagen nach Kapitalerhöhungsbeschluss

    Auszug aus LG Bielefeld, 14.02.2007 - 25 O 105/06
    Liegt die Gefahrerheblichkeit des erfragten, aber nicht mitgeteilten Umstandes nicht auf der Hand - ist die Gesundheitsstörung also nicht als besonders leicht einzuordnen - so kann der Versicherer das geltend gemachte Fehlen von Gefahrerheblichkeit nur dadurch prozessual wirksam bestreiten, dass er sich dazu äußert, von welchen Grundsätzen er bei seiner Risikoprüfung ausgeht (st. Rspr. Vgl. BGH NJW-RR 1988, 1049, 1050; BGH NJW-RR 2001, 324, 325).
  • OLG Saarbrücken, 08.09.2004 - 5 U 25/04

    Leistungsfreiheit der Lebensversicherung nach Herzinfarkt des

    Auszug aus LG Bielefeld, 14.02.2007 - 25 O 105/06
    Dazu muss der Versicherer seine Risikoprüfungsgrundsätze für Vertragsannahmen offen legen (vgl. OLG Hamm RuS 1994, 281; zu den Anforderungen vgl. auch OLG Saarbrücken NJOZ 2005, 608, 614).
  • BGH, 28.03.1984 - IVa ZR 75/82

    Krankenhausaufenthalt als gefahrerheblicher Umstand

    Auszug aus LG Bielefeld, 14.02.2007 - 25 O 105/06
    Maßgebend ist dafür, ob die Beklagte, hätte sie die gebotene umfassende Information über die den Eisenmangel und die Thallassaemia minor erhalten, Veranlassung gesehen hätte, entweder einen Vertragsschluss überhaupt abzulehnen oder zumindest mit anderen Bedingungen abzuschließen, als tatsächlich geschehen (vgl. auch BGH VersR 1984, 629).
  • OLG Oldenburg, 16.01.1991 - 2 U 162/90

    Bewußtsein des Versicherungsnehmers; Kenntnis; Gedächtnis

    Auszug aus LG Bielefeld, 14.02.2007 - 25 O 105/06
    Umstände hingegen, die der Versicherungsnehmer einmal gekannt hat, die seinem Gedächtnis inzwischen aber wieder entfallen sind, kennt er nicht mehr (OLG Oldenburg NJW-RR 1991, 1185).
  • BGH, 20.09.2000 - IV ZR 203/99

    Rücktritt des Versicherers von einer Berufungsunfähigkeitsversicherung wegen

    Auszug aus LG Bielefeld, 14.02.2007 - 25 O 105/06
    Allerdings ist nicht jede frühere gesundheitliche Störung im Befinden des künftigen Versicherungsnehmers und nicht jede der Beschwerden, die Anlass zur Einschaltung von Ärzten gegeben hat, im Sinne dieser Zweifelsregel geeignet, einen Versicherer zu veranlassen, den Abschluss eines Krankenversicherungsvertrages abzulehnen oder sich nur auf einen Vertrag mit erhöhten Prämien oder mit Versicherungsausschlüssen einzulassen (BGH NJW-RR 1988, 1049, 1050; BGH NJW-RR 2001, 234, 235; OLG Hamm R+S 1994, 281).
  • OLG Hamm, 12.01.1994 - 20 U 210/93

    Ausgestaltung der Wirksamkeit eines Vertrags über den Abschluss einer

    Auszug aus LG Bielefeld, 14.02.2007 - 25 O 105/06
    Dazu muss der Versicherer seine Risikoprüfungsgrundsätze für Vertragsannahmen offen legen (vgl. OLG Hamm RuS 1994, 281; zu den Anforderungen vgl. auch OLG Saarbrücken NJOZ 2005, 608, 614).
  • OLG Hamm, 21.11.2007 - 20 U 64/07

    Krankenversicherungsvertrag: Anzeigeobliegenheit hinsichtlich eines genetischen

    Das Landgericht (dessen Urteil in VersR 2007, 636 veröffentlicht ist) hat die Versicherte und die Zeugin Dr. G vernommen und die Beklagte (bis auf einen Teil der Zinsen) antragsgemäß verurteilt und zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt: Zwar habe der Kläger die Anzeigeobliegenheit objektiv verletzt.
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